Markus Lenz
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§ 5 TMG wird § 5 DDG. Was jetzt auf Website-Betreiber zukommt

TMG war gestern. Digital Services Act wirkt jetzt national

Am 14. Mai 2024 ist das Digitale-Dienste-Gesetz (DDG) in Kraft getreten und hat das TMG formal ersetzt. Das heißt, dass die Grundlage für die Impressumspflicht nun § 5 DDG ist.

Mir ist aufgefallen, dass noch viele in Ihrem Impressum auf das TMG verweisen. Daher hielt ich es für sinnvoll, noch mal auf die Änderungen hinzuweisen.


Was sich ändert und was bleibt

  • Inhaltlich bleibt alles beim Alten: Die Pflicht, im Impressum Name, Adresse und Kontaktdaten anzugeben, bleibt unverändert.
  • Nur die Gesetzesreferenz ändert sich:
    • Falsch: „Angaben gemäß § 5 TMG“
    • Richtig: „Impressum“ oder „§ 5 DDG“
      Viele Anwälte empfehlen mittlerweile sogar, den Paragraphen ganz wegzulassen, denn er ist nicht zwingend notwendig.

Auch TTDSG wird zu TDDDG

Parallel ist das Telekommunikations-Telemedien-Datenschutzgesetz (TTDSG) umbenannt worden:
Ab sofort heißt es TDDDG Telekommunikations-Digitale-Dienste-Datenschutz-Gesetz. Die Cookie-Regeln (§ 25) bleiben aber gleich.


Welche Risiken drohen und wie du sie vermeidest

  • Abmahnungen durch Abmahnvereine sind weiterhin möglich, wenn Impressum oder Datenschutzverweis veraltet ist.
  • Mitbewerber dürfen bei Verstößen keine Anwaltskosten mehr geltend machen (Anpassung im UWG). Das senkt die praktische Gefahr, aber formale Fehler bleiben problematisch.
  • Empfehlung: Überprüfe Impressum, Cookie-Banner und Datenschutz → ersetze „TMG“ durch „DDG“ bzw. „TTDSG“ durch „TDDDG“.

Zusammenfassung

Thema Aktion für Website-Betreiber
Impressum (§ 5) „§ 5 TMG“ entfernen und ggf. „§ 5 DDG“ einsetzen oder den Paragraphen ganz weglassen
Datenschutz / Cookies „TTDSG“ durch „TDDDG“ ersetzen
Rechtslage Inhalte bleiben gleich, nur Gesetzesreferenzen ändern

Fazit

Die Aktualisierung auf § 5 DDG ist eine formale, aber notwendige Anpassung für deine Website in Impressum, Datenschutz und Cookie-Hinweisen. Geringer Aufwand, aber große Wirkung in puncto Rechtssicherheit.

Handeln zahlt sich aus, bzw. nicht handeln kostet!

Veröffentlicht am 07.09.2025

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